Das TKB-Merkblatt 16 „Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung“, Stand März 2016, wurde überarbeitet und die aktualisierte Version, Stand Dezember 2024, mit dem Titel „CM-Messung“ veröffentlicht.

Grund für die Aktualisierung war insbesondere eine Verständigung maßgeblicher Fachverbände der Fußbodentechnik zum Ort der Probenahme und zu Richtwerten für den maximal zulässigen relativen Feuchtegehalt sowie hinsichtlich der Bewertung des Einflusses von Estrichzusatzmitteln auf die Belegreiffeuchte-Richtwerte. Daneben sollte der Norm-Entwurf E DIN EN 13892-10:2024-05 berücksichtigt und Bezüge zum TKB-Bericht 11 hergestellt werden, der die vielschichtigen Aspekte der Belegreife umfassend beschreibt.
Im Vergleich zur Vorgänger-Version aus März 2016 ist auch die Struktur des Merkblatts verändert worden. Der Anhang A, der die Fachverbände-übergreifende Stellungnahme zur CM-Messung vom 20.12.2013 enthält, ist überflüssig geworden. Der umfangreiche Anhang B mit Anmerkungen zu rechtlichen Aspekten der Untergrundfeuchtebestimmung wurde gestrichen und ersetzt durch ein Kapitel zur Verantwortung für die Feststellung der feuchtebezogenen Belegreife. Als weiterer mitwirkender und mittragender Fachverband kommen der BSR und der EPLF hinzu.

Das Verfahren der CM-Messung ist grundsätzlich im Norm-Entwurf E DIN EN 13892-10:2024-05 beschrieben.
Das TKB-Merkblatt 16 enthält neben der detaillierten Anleitung zur Durchführung der CM-Messung einige Zusatzinformationen, die die Verlässlichkeit des Messergebnisses verbessern und die vollständige Dokumentation der Messung unterstützen können. In einer detaillierten Vorlage sind die relevanten Parameter angeführt, zu denen Informationen und Werte im Rahmen der Prüfung des relativen Estrichfeuchte-Gehalts nach der CM-Methode (CM-Feuchtegehalt) zu ermitteln und dokumentieren sind. Dazu wird bei großen Gebäuden das Anlegen eines Prüfplans für die CM-Messungen und eine Fotodokumentation zu durchgeführten Prüfungen und Messergebnissen empfohlen.

Das Merkblatt enthält eine Definition der Belegreife, die weit mehr umfasst als das Einhalten von CM-Feuchtegehalts-Richtwerten. Verwiesen wird dabei auf die umfassende Beschreibung des Begriffs Belegreife im TKB-Bericht 11.

Es wird der Unterschied zwischen Belegreif-Feuchte-Gehalt und Ausgleichsfeuchte-Gehalt sowie der Zustand der genügenden Trockenheit erläutert.

Die Richtwerte für den relativen Feuchtegehalt bei Belegreife nach der CM-Methode, wie diese im August 2022 von den maßgeblichen deutschen Fachverbänden, in denen das boden- und parkettlegende Handwerk organisiert ist, festgelegt wurden, sind angeführt, differenziert nach Bindemittelart, Vorliegen einer Fußbodenheizung und Ort der Probenahme. Dazu wird auf eine Pressemitteilung der Fachverbände vom 27.06.2022 hingewiesen, in der klargestellt wird, dass die Richtwerte unabhängig von einem Gehalt an Estrich-Zusatzmitteln gelten.
Ergänzend enthält das Merkblatt eine Empfehlung zur Anzahl der Messstellen in Abhängigkeit von Raum-, Flächen- oder Gebäudestruktur, die aus verschiedenen Literaturquellen abgeleitet ist.

Es wird kurz erläutert, mit welchen Estrichdicken der Boden-/Parkettleger, der von einer gleichmäßigen Estrichdicke ausgehen muss, bei einer bestimmten Nenndicke in der Praxis zu rechnen hat.

Abschließend wird die Verantwortung für die Feststellung der feuchtebezogenen Belegreife klargestellt. Grundsätzlich ist es eine Obliegenheitspflicht des Auftraggebers, dem Boden-/Parkettleger einen belegreifen Untergrund zur Verfügung zu stellen. Zu den Obliegenheiten des Auftraggebers gehört gleichfalls die Angabepflicht hinsichtlich des Belegreiffeuchtegehalt-Grenzwerts. Aufgrund seiner Kenntnis der Estrichzusammensetzung, die den Ausgleichsfeuchtegehalt bestimmt und dem Boden-/Parkettleger unbekannt ist, muss der Auftraggeber bestätigen, dass die in diesem Merkblatt angegebenen Grenzwerte gelten oder einen davon abweichenden, für diesen Estrich spezifischen Wert benennen, wobei dann eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik und den gewerkespezifischen Empfehlungen vorliegt.


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