Seit vielen Jahren fordert das bodenlegende Handwerk die Sicherheit, dass Boden- und Parkettleger nicht auf feuchten Estrichen arbeiten müssen, da dies erheblich schadensträchtig sein kann. Mit der gerade verabschiedeten DIN 18560-1 wurde leider das Gegenteil erreicht. Vor allem das Handwerk hat mit 127 Einsprüchen versucht, beim Normentwurf Verbesserungen zu erreichen, die Vorschläge wurden jedoch zum größten Teil mit der Macht der Estrichhersteller abgelehnt.
Im Kern geht es um die Frage, wann ein Estrich „belegreif“ ist, dieser Begriff ist unzureichend definiert. Sowohl der Estrichleger verbindet hiermit eine aus seiner Sicht ausreichende Trockenheit des Estrichs als auch der Bodenleger, der wiederum die für seinen Belag notwenige Trockenheit des Untergrunds prüfen muss und für sie haftet.
Dabei funktioniert die einzig vorgesehene CM-Prüfung nicht in allen Fällen – dies ist ein weiterer Streitpunkt. Die in manchen Fällen zur Sicherheit herangezogene KRL-Prüfung und auch elektronische Bestimmungsmethoden der Estrichfeuchte werden von der Norm ausgeschlossen, sodass hier einer innovativen Entwicklung ein Riegel vorgesetzt wurde. Da die Norm hinter den Erwartungen der Branche zurückbleibt und keinen Konsens widerspiegelt, droht, dass der Stand der Technik allein über Merkblätter und Richtlinien der Handwerksorganisationen und Verbände definiert wird. Wenn diese im Gegensatz zu den Aussagen der DIN 18560-1 stehen, dient dies nicht der Orientierung des Handwerkers.
Einige Verbände des Handwerks und die TKB haben daher beim NaBau einen Schlichtungsantrag gestellt. Die Schlichtungsverhandlung hat einige Arbeitsaufträge an den Arbeitsausschuss formuliert, die nun abgearbeitet werden müssen.
Dies hält leider die Veröffentlichung der streitigen DIN 18560-1 nicht auf, da nach den Regeln der DIN 820 schon eine Sicherheitsgefährdung hätte bestehen müssen, um dem Schlichtungsantrag „aufschiebende Wirkung“ zu geben – dies wurde aber abgelehnt.
Der Bedeutungsverlust der DIN 18560-1 ist nicht nur schlecht für das Handwerk. Eine Norm zulasten des nachgelagerten Handwerks durchzudrücken schadet auch dem Ansehen der Estrichhersteller, denen nun der Verdacht anhaftet, nur eigene Vorteile im Blick zu haben zulasten des Bodenlegers und des Verbrauchers, die das Risiko eines feuchten Estrichs am Ende trifft.
Es bleibt daher zu hoffen, dass in dem Arbeitsausschuss „Estriche“ das Bemühen um einen gewerkübergreifenden Konsens Einzug hält und die Mängel der Norm zügig beseitigt werden.
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